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Förderkreis Schutzhaus Dreisessel 2025

Statuten zum "Förderkreis Dreisessel-Schutzhaus 2025"

Name

Förderkreis Schutzhaus Dreisessel 2025

Der Dreisessel ist einer der markantesten Berge des Bayerwaldes und bietet zu jeder Jahreszeit wunderschöne Ausblicke ins Böhmische, ins Mühlviertel und ins Donautal. Der Berg erfreut sich daher einer ungebrochenen Beliebtheit bei Einheimischen und Touristen, bei Sportlern und Naturliebhabern, bei Jung und Alt. Zudem ist er der einzige befahrbare Berg des Bayerwaldes. Der urige Berggasthof soll zu einer gemütlichen und authentischen Bleibe mit berggerechter Übernachtungsmöglichkeit umgebaut werden - zu einem „Schmuckkästchen“ unserer Heimat. Bitte unterstützen Sie uns bei der geplanten Sanierung dieses Leuchtturmprojekts des Bayerwaldes.

Zweckbestimmung

Ausschließliche und unmittelbare Förderung des Projekts "Generalsanierung Dreisessel-Schutzhaus 2025".

Aufklärung und Informationsmitteilung der Mitglieder und der Öffentlichkeit über das geplante Vorhaben.

Bereitstellung von Sachmitteln und Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke der begünstigten Körperschaft "Bayerischer Waldverein Sektion Dreisessel e. V."".

Durchführung von Veranstaltungen, die der Werbung für den geförderten Zweck dienen. Nach Abschluss der Maßnahme wird der Förderkreis aufgelöst.

Gemeinnützigkeit

Diese Zwecke verfolgt der Förderkreis auf ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Weise im Sinne des 3. Abschnitts der Abgabenordnung (steuerbegünstigte Zwecke §Slff.AO) im Rahmen des Bayerischen Waldvereins e.V. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Mitgliedschaft

Mitglied kann jede Person werden, welche sich aktiv an der Umsetzung der Ziele des Vereins beteiligen möchte.

Beginn/Ende der Mitgliedschaft des Fördervereins

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Eintragung in die Mitgliederliste, der Austritt ist jederzeit möglich. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft endet ansonsten bei Auflösung des Förderkreises, spätestens nach Abschluss der geförderten Maßnahme.

Mitgliedsbeiträge

Es werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben.

Mitgliederversammlung

Alle Entscheidungen trifft die Mitgliederversammlung durch Abstimmung (Mehrheitsbeschluss). Die Mitgliederversammlung bestimmt einen oder mehrere Sprecher, welche den Förderkreis nach außen vertreten. Es ist vorgesehen, in regelmäßigen Abständen Mitgliederversammlungen (Organisationsbesprechungen) abzuhalten, in welchen die geplanten Aktivitäten besprochen und darüber abgestimmt wird.

Neureichenau, den 6.4.2019

Statuten des Förderkreises "Schutzhaus Dreisessel 2025" mit Zustimmung des Hauptverein Bayerischer Wald-Verein e. V.

Der Bayerische Wald-Verein e. V. begrüßt die Bildung des Förderkreises "Schutzhaus Dreisessel 2025". Dieser Förderkreis stellt eine unabhängige Arbeitsgruppe innerhalb des Bayerischer Wald-Vereins e.V. dar und ist auf die Dauer der geförderten Maßnahme zeitlich begrenzt.

Für die Dauer der Maßnahme gelten die Statuten vom 6.4.2019.

Der Bayerische Wald-Verein e. V. unterstützt den Förderkreis und bietet ihm eine Plattform innerhalb seines Internetauftritts.

Der Spendenstand ist transparent und dem Förderkreis jederzeit zugänglich. Die eingegangenen Spenden werden ausschließlich für das Projekt "Generalsanierung Dreisessel-Schutzhaus 2025" verwendet.

Markus Kerner 1.
Vorsitzender des Bayerischen Wald-Verein e.V.