Förderkreis Schutzhaus Dreisessel 2025
Name
Förderkreis Schutzhaus Dreisessel 2025
Der Dreisessel ist einer der markantesten Berge des Bayerwaldes und bietet zu jeder Jahreszeit
wunderschöne Ausblicke ins Böhmische, ins Mühlviertel und ins Donautal. Der Berg erfreut sich
daher einer ungebrochenen Beliebtheit bei Einheimischen und Touristen, bei Sportlern und Naturliebhabern,
bei Jung und Alt. Zudem ist er der einzige befahrbare Berg des Bayerwaldes. Der urige Berggasthof
soll zu einer gemütlichen und authentischen Bleibe mit berggerechter Übernachtungsmöglichkeit
umgebaut werden - zu einem „Schmuckkästchen“ unserer Heimat. Bitte unterstützen Sie uns bei der
geplanten Sanierung dieses Leuchtturmprojekts des Bayerwaldes.
Zweckbestimmung
Ausschließliche und unmittelbare Förderung des Projekts "Generalsanierung Dreisessel-Schutzhaus
2025".
Aufklärung und Informationsmitteilung der Mitglieder und der Öffentlichkeit über das geplante
Vorhaben.
Bereitstellung von Sachmitteln und Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke der begünstigten
Körperschaft "Bayerischer Waldverein Sektion Dreisessel e. V."".
Durchführung von Veranstaltungen, die der Werbung für den geförderten Zweck dienen. Nach Abschluss
der Maßnahme wird der Förderkreis aufgelöst.
Gemeinnützigkeit
Diese Zwecke verfolgt der Förderkreis auf ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Weise
im Sinne des 3. Abschnitts der Abgabenordnung (steuerbegünstigte Zwecke §Slff.AO) im Rahmen des
Bayerischen Waldvereins e.V. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Mitgliedschaft
Mitglied kann jede Person werden, welche sich aktiv an der Umsetzung der Ziele des Vereins beteiligen
möchte.
Beginn/Ende der Mitgliedschaft des Fördervereins
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Eintragung in die Mitgliederliste, der Austritt ist jederzeit
möglich. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich
ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft endet ansonsten bei Auflösung des Förderkreises, spätestens
nach Abschluss der geförderten Maßnahme.
Mitgliedsbeiträge
Es werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben.
Mitgliederversammlung
Alle Entscheidungen trifft die Mitgliederversammlung durch Abstimmung (Mehrheitsbeschluss). Die
Mitgliederversammlung bestimmt einen oder mehrere Sprecher, welche den Förderkreis nach außen
vertreten. Es ist vorgesehen, in regelmäßigen Abständen Mitgliederversammlungen (Organisationsbesprechungen)
abzuhalten, in welchen die geplanten Aktivitäten besprochen und darüber abgestimmt wird.
Neureichenau, den 6.4.2019
Der Bayerische Wald-Verein e. V. begrüßt die Bildung des Förderkreises "Schutzhaus
Dreisessel 2025". Dieser Förderkreis stellt eine unabhängige Arbeitsgruppe innerhalb des
Bayerischer Wald-Vereins e.V. dar und ist auf die Dauer der geförderten Maßnahme zeitlich
begrenzt.
Für die Dauer der Maßnahme gelten die Statuten vom 6.4.2019.
Der Bayerische Wald-Verein e. V. unterstützt den Förderkreis und bietet ihm eine Plattform innerhalb
seines Internetauftritts.
Der Spendenstand ist transparent und dem Förderkreis jederzeit zugänglich. Die eingegangenen
Spenden werden ausschließlich für das Projekt "Generalsanierung Dreisessel-Schutzhaus 2025" verwendet.
Markus Kerner
1. Vorsitzender des Bayerischen Wald-Verein e.V.
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Markus Garnitz